Klage macht kein Kopfzerbrechen 15.11.2016

Mitte 2017 soll mit dem Bau des Einkaufsquartiers begonnen und die Eröffnung Ende 2018, Anfang 2019 gefeiert werden. Die anhängige Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan Nördliche Innenstadt hat keine aufschiebende Wirkung. Und auch keine Erfolgschancen, ist die Stadtspitze nach eingehender Prüfung sicher. Gelassenheit auch bei Investor OFB: Alle Arbeiten laufen auf Hochtouren, in Kürze wird der Bauantrag eingereicht. Derweilen geht man im Baudezernat schon an die Bauablaufplanung.

Am Mittwoch wird das Kundenzentrum der Sparkasse als erster Mosaikstein des neuen Quartiers in der <link internal-link internal link in current>nördlichen Innenstadt offiziell eingeweiht. OB Edith Schreiner sieht das Areal „in Aufbruchstimmung“, wie sie bei einer Pressekonferenz im Rathaus am Montag unterstrich. Das Klageverfahren von Ute Grimm, Willi Wetzel, Mara Heckmann sowie Karstadt, im Hintergrund die city partner, kann aus Sicht von Stadt und Investor das 65-Millionen-Euro-Projekt weder bremsen, noch gefährden.

Das Normenkontrollverfahren sei in erster Linie Sache der Stadt, unterstrich Jürgen Hege. Bei der OFB konzentriere man sich auf die Planung und sei mit Arbeit eingedeckt. Im Moment laufen die finalen Gespräche mit den Mietern, der Bauantrag stehe an. Stadt und OFB arbeiten intensiv an der Realisierung des Vorhabens – „ein neu gebautes Einkaufsviertel mit innerstädtischem Shoppingerlebnis und Altstadtatmosphäre“, so Hege. Der Abriss des alten Sparkassengebäudes soll im zweiten Quartal 2017 erfolgen. Die Sparkassentiefgarage werde zum 31. Januar übernommen und dann weiter betrieben. Auf dem Areal zwischen Hauptstraße und Stadthalle sollen 25 Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomie und Wohnungen entstehen. Mitte 2017 soll Baustart sein, die Fertigstellung ist für Ende 2018/Anfang 2019 anvisiert.

Die Klagebegründung ist inzwischen gründlich geprüft. Die vorgeworfenen formalen und materiellen Fehler sieht die Stadt nicht. Der im Auftrag der Stadt tätige Jurist Volker Stehlin bescheinigt der Klage keine Erfolgsaussichten. Baubürgermeister Oliver Martini ergänzte, man sei „überrascht gewesen“, dass Sachverhalte in der Klageschrift nicht sauber ermittelt seien. So heiße es beispielsweise, die Karstadt-Tiefgarage sei nach dem Bau des Rée-Carrés von der Lange Straße aus nicht mehr anfahrbar. - Das aber sei ja heute schon so. Ebenso verwunderlich sei Kritik an der Klassifizierung des Einkaufsquartiers als „Sondergebiet“ im Bebauungsplan. Das war extra so gewählt, um vorteilhafter Regelungen für den dortigen Handel treffen zu können. Dass die Kritik an der Einzelhandelsverträglichkeit des Quartiers in der Klageschrift zudem pauschal gehalten sei, interpretierte Martini als Indiz, dass man sauber gearbeitet habe. Schließlich hätten gleich zwei Gutachten die Verträglichkeit des Quartiers bestätigt. Ein anderes Beispiel die Kritik zum Verkehr, die vielfach nicht mal bebauungsplanrechtlich relevant sei. Stehlin sieht da ebenso wenig Angriffspunkte wie hinsichtlich des Befangenheitsvorwurfs gegen die Oberbürgermeisterin. Schließlich sei durch den Gesetzgeber gewollt, dass das Stadtoberhaupt parallel als Verwaltungsratsvorsitzende der örtlichen Sparkasse eine Doppelfunktion einnehme. Zudem habe Schreiner von vorneherein darauf verzichtet, in den Gremien der Sparkasse tätig zu werden, wenn es um das Einkaufsquartier gegangen sei.

Stehlin: „Die Erwiderung gegen die Klage wird fristgerecht diese Woche beim Verwaltungsgericht Mannheim eingereicht. Dann wiederum haben die Kläger Zeit bis Februar 2017 für eine Erwiderung. Schätzungsweise Ende 2017 wird es zur mündlichen Verhandlung in diesem abstrakten Verfahren kommen.“


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