Stadt Offenburg
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Die Stadverwaltung Offenburg bietet auf ihrer Webseite unter www.offenburg.de über die Virtuelle Poststelle (VPS) eine kostenlose Plattform zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrengesetz Baden-Württemberg (LVwVfG) ausschließlich für Verwaltungsverfahren nach der EU-DLR, §§ 71a ff. LVwfG, an. Über diese Poststelle besteht die Möglichkeit, unmittelbar und ohne weitere Infrastruktur mit der Stadtverwaltung verschlüsselt - und damit sicher - zu kommunizieren. Über die E-Mail-Kontakte auf der Startseite der städtischen Webseite gelangen Sie zur Virtuellen Poststelle.
Mit Signaturkarte und Lesegerät können Sie über die oben genannte Virtuelle Poststelle Ihre elektronischen Dokumente zusätzlich qualifiziert signieren. Nachrichten, welche mit einer gültigen qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, gelten gemäß § 3a Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) als persönlich unterschrieben und sind rechtsverbindlich. Sie werden derzeit nur für Verfahren nach der EU-DLR, §§ 71 a ff. LVwVerfG, über die Virtelle Poststelle entgegengenommen.
Die Stadtverwaltung Offenburg versendet derzeit keine Nachrichten mit qualifizierter elektronischer Signatur. Das hat zur Folge, dass jeder Schriftwechsel, der aufgrund der gesetzlichen Schriftform eine Unterschrift benötigt, in Papierform zugestellt wird.
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