Bau-Info #36: Geänderte Verkehrsführung 08.01.2019

Mit Beginn des neuen Jahres geht es mit den Bauprojekten in der Innenstadt weiter voran. An der Gustav-Rée-Anlage werden die nötigen Vorbereitungen für den Baustart des Einkaufsquartiers getroffen, das der Immobilienentwickler OFB hier errichten wird. Dabei geht es sowohl um die Einrichtung von Baucontainern, als auch um die Bereitstellung von Baustellenfahrzeugen und –maschinen. Durch die Einrichtung der Baustelle wird sich die Fahrbahn zwischen Gustav-Rée-Anlage und Unionbrücke deutlich verengen. 

Die Baustelleneinrichtung beginnt am Montag, 7. Januar 2019. Die Durchfahrt kann in diesem Bereich bis Ende Januar 2019 geöffnet bleiben. Anschließend muss die Strecke hoch zur Union-Brücke dann aus Gründen der Verkehrssicherheit beidseitig für den motorisierten Verkehr gesperrt werden. Für Fußgänger und Fahrradfahrer bleibt der Abschnitt in beide Richtungen nutzbar. Für den motorisierten Verkehr wird die Zufahrt aus und in den nördlichen Teil der Lange Straße dann nur über die Hauptstraße/Gustav-Rée-Anlage möglich sein. Weiter südlich bleibt außerdem die Zu- und Abfahrt über die Schuttergasse in die Lange Straße bestehen.

Während in der nördlichen Innenstadt also eine neue Phase beginnt, gehen die Arbeiten in der Lange Straße bereits in den vorletzten Bauabschnitt über. Da dieser sich zwischen Glaserstraße und Strohgasse befindet, müssen ab Dienstag, 8. Januar 2019, auch hier vorübergehend Änderungen in der Verkehrsführung vorgenommen werden. Die Zufahrt von der Klosterstraße in die Lange Straße erfolgt dann über die Strohgasse. Eine Darstellung der geänderten Verkehrsführung findet sich <link https: www.innenstadt-offenburg.de uploads tx_sbdownloader external-link-new-window external link in new>hier.

Aus aktuellem Anlass sei an dieser Stelle noch einmal darauf hingewiesen, dass in der Lange Straße nun die Regeln eines verkehrsberuhigten Bereichs gelten: Hier sind alle Verkehrsteilnehmer – Fußgänger, Radfahrer und Autofahrer – gleichberechtigt und dürfen die ganze Straßenbreite nutzen. Autofahrer müssen Schrittgeschwindigkeit fahren und haben besondere Rücksicht auf nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer zu nehmen; wer aus dem verkehrsberuhigten Bereich ausfährt, muss die Vorfahrt achten. Das Parken ist ausschließlich in den dafür gekennzeichneten Flächen erlaubt. Ein Parken außerhalb der Flächen wird mit einem Bußgeld geahndet.


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